Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 07.03.1997 - 9 L 7572/95 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 07.03.1996 - 9 L 7572/95
- BVerwG, 20.06.1996 - 8 B 119.96
- BVerwG, 29.07.1996 - 8 B 119.96
- OVG Niedersachsen, 07.03.1997 - 9 L 7572/95
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93
Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.1997 - 9 L 7572/95
a) Soweit es die Steuerheranziehung für das Jahr 1992 anbetrifft, geht die Rüge des Klägers fehl, das Verwaltungsgericht habe es in Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Oktober 1995 (- 8 C 40.93 - NST-N 1996, 19) unterlassen, die Zweckbestimmung der Zweitwohnung (Nutzung als reine Kapitalanlage oder Vorhaltung auch für die persönliche Lebensführung) aufgrund einer umfassenden Würdigung aller objektiven Umstände des Einzelfalles zu ermitteln. - BVerwG, 21.02.1994 - 8 B 22.94
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.1997 - 9 L 7572/95
Es ist vielmehr im Anschluß an den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Februar 1994 (- 8 B 22.94 - Buchholz 401.61 Nr. 7), den das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 10. Oktober 1995 nicht relativiert hat, davon ausgegangen, daß im Fall einer Eigenvermietung der Ferienwohnung an Dritte - wie sie der Kläger vornimmt - in aller Regel - und so auch hier - eine Vorhaltung der Wohnung auch für den persönlichen Lebensbedarf anzunehmen ist; dies steht auch mit der Rechtsprechung des Senats in Einklang (vgl. zuletzt Senatsbeschluß vom 18.12.1995 - 9 L 4963/94 - m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 14.04.2008 - 9 LA 37/07
Zweitwohnungsteuer für Ferienwohnung - auch bei möglichem Vollzugsdefizit
Damit befindet sich das Verwaltungsgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 21.2.1994 - 8 B 22/94 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 7) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 7.3.1996 - 9 L 7572/95 - ZKF 1997, 133; Urteil vom 17.4.2002 - 13 L 4530/99 - NdsRpfl 2002, 372 = ZKF 2002, 232 = NordÖR 2002, 333).
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OVG Niedersachsen, 07.03.1996 - 9 L 7572/95 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 07.03.1996 - 9 L 7572/95
- BVerwG, 20.06.1996 - 8 B 119.96
- BVerwG, 29.07.1996 - 8 B 119.96
- OVG Niedersachsen, 07.03.1997 - 9 L 7572/95
Wird zitiert von ...
- OVG Niedersachsen, 14.04.2008 - 9 LA 37/07
Zweitwohnungsteuer für Ferienwohnung - auch bei möglichem Vollzugsdefizit
Damit befindet sich das Verwaltungsgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 21.2.1994 - 8 B 22/94 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 7) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 7.3.1996 - 9 L 7572/95 - ZKF 1997, 133; Urteil vom 17.4.2002 - 13 L 4530/99 - NdsRpfl 2002, 372 = ZKF 2002, 232 = NordÖR 2002, 333).